20.11.2018
Die Bundesanstalt für Straßenwesen nimmt die Aufgaben der Nationalen Stelle war. Die gesetzlichen Aufgaben sind durch die Delegierte Verordnung der EU und durch das IVS Gesetz geregelt.
Laut einigen Delegierten Verordnungen der EU sind bestimmte Daten am Nationalen Zugangspunkt verfügbar zu machen. Datenlieferanten können Straßenverkehrsbehörden, Straßenbetreiber aber auch private Dienstleister sein. Sie sind zudem verpflichtet Eigenerklärungen an die Nationale Stelle abzugeben.
Die Nationale Stelle prüft nach dem Zufallsprinzip die übermittelte Eigenerklärung der Datenlieferanten auf die Einhaltung der Anforderungen der Spezifikationen, insbesondere auf Ermittlung, Zugänglichkeit, Verfügbarkeit, Austausch, Weiterverwendung, Aktualisierung, Format der Daten, Qualitätsmanagement und Inhalt.
Laut IVS-Gesetz §6 (2) geht es um Daten zu folgenden Diensten:
- Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste basierend auf folgenden Daten
- Statische Straßen- und Verkehrsdaten
- Dynamische Straßenstatusdaten
- Sicherheitsrelevante Verkehrsmeldungen basierend auf folgenden Daten
- vorübergehend rutschige Fahrbahn
- Tiere, Personen, Hindernisse, Gegenstände auf der Fahrbahn
- ungesicherte Unfallstellen
- Kurzzeitbaustellen
- eingeschränkte Sicht
- Falschfahrer
- nicht ausgeschilderte Straßenblockierungen
- außergewöhnliche Witterungsbedingungen
- Informationsdienste für sichere Parkplätze für Lkw basierend auf folgenden Daten
- Name, Adresse, Koordinaten des Lkw-Parkplatzes
- Kennung der Straße 1. Ordnung, Angabe der Ausfahrt bzw. Entfernung von der Straße 1. Ordnung
- Gesamtzahl der Lkw-Stellplätze, Zahl der Stellplätze für Kühllastwagen
- Preis der Parkplätze
- Sicherheits- und Serviceeinrichtungen des Parkplatzes
- Sonderausrüstungen oder -dienste für Speziallastwagen
- Kontaktangaben des Parkplatzbetreibers (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Einwilligung des Betreibers zur Veröffentlichung seiner Kontaktangaben [Ja/Nein]
- Anzahl aktuell freier Stellplätze (dynamisch)
- Angabe, ob der Parkplatz belegt oder geschlossen ist (dynamisch)
Datenlieferpflichtig sind
- Straßenverkehrsbehörden, die mindestens eine Datenart, welche zu Echtzeit-Verkehrsinformationen aufgelistet ist, in digitaler Form verfügbar haben
- Öffentliche oder private Straßenbetreiber, die mindestens eine Datenart, welche zu Echtzeit-Verkehrsinformationen oder sicherheitsrelevanten Verkehrsmeldungen aufgelistet ist, in digitaler Form verfügbar haben
- Diensteanbieter, die mindestens eine Datenart, welche zu sicherheitsrelevanten Verkehrsmeldungen oder Informationen zu sicheren Lkw Parkplätzen aufgelistet ist, in digitaler Form verfügbar haben
- öffentliche oder private Parkplatzbetreiber, die mindestens eine Datenart, welche zu Informationen zu sicheren Lkw Parkplätzen aufgelistet ist, in digitaler Form verfügbar haben
Siehe auch https://nationalestelleverkehr.de/nast/DE/Home/home_node.html